Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Simone Mai, Trauerredner*in und freier Redner*in
Simon*e Mai, In der Mirke 9, 42109 Wuppertal, begleitet Bestattungsunternehmen, (Wahl)Familien oder andere Personen mit Reden bei Trauer- und Abschiedsfeiern, Bestattungen und Beisetzungen, Hochzeiten, Beziehungsnetzwerkritualen und Willkommensfeiern für Kinder.
Bei allen von Simon*e Mai zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Simon*e Mai und den jeweiligen Kund*innen/den Auftraggeber*innen soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.
A. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
- Simon*e Mai erbringt die Leistungen gegenüber den jeweiligen Vertragspartner*innen/Auftraggeber*innen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Geschäftsbedingungen der Kund*innen/Auftraggebe*innen werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Simon*e Mai diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
individuelle Vereinbarungen, Verträge
b. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
d. die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Änderung der AGB
Simon*e Mai behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Simon*e wird den Kund*innen/Auftraggeber*innen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und diese übermitteln. Widerspricht der*die Kund*in den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widersprechen Kund*innen/Auftraggeber*innen in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist Simon*e Mai berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Simon*e Mai unterbreiteten Angebots durch Kund*innen/dem Auftraggeber*innen zustande.
- Der Umfang der von Simon*e Mai zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an die Kund*innen/Auftraggeber*innen.
- Simon*e Mai darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
- Kommt Simon*e Mai mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der*die Kund*in/Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Simon*e Mai eine von den Kund*innen/Auftraggeber*innen gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Simon*e Mai, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
- Die Abrechnung erfolgt sofort nach Erbringung der Dienstleistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
- Der*die Kund*in/Auftraggeber*in gerät in Zahlungsverzug, wenn innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet worden ist und als Unternehmen/Verbraucher*in auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Simon*e Mai ausdrücklich vor.
- Simon*e Mai ist bei Zahlungsverzug der Kund*innen/Auftraggeber*innen auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der*die Kund*in/Auftraggeber*in hat sodann keine Ansprüche mehr.
§ 5 Haftung
- Simon*e Mai haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet Simon*e Mai nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungshelfenden von Simon*e Mai.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Höhere Gewalt
Simon*e Mai ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Das Recht zur Aufrechnung steht den Kund*innen nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Simon*e Mai diese schriftlich anerkannt hat.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 8 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB‘S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
- Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartner*innen durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
B. Spezielle Regelungen
Abschiedsfeier und andere Feierlichkeiten
§1 Pflichten der Kund*innen
Der*die Kund*in/Auftraggeber*in ist verpflichtet, Simon*e Mai alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung der Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 5 Tage vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor, während und nach der Feier verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.
§ 2 Leistungsänderungen
- Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Vorgesprächs, Ort oder Datum der Feier ist Simon*e Mai berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
§ 3 Honorar und Zahlungen
- Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Simon*e Mai an den*die Kund*in/Auftraggeber*in.
- Das Honorar ist generell sofort nach Erbringung der Dienstleistung, zu 100% (ohne Abzug fällig!) und wird von Simon*e Mai direkt nach Erbringung der Dienstleistung an die Kund*innen/Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt.
§ 4 Stornoregelung
- Wenn der*die Kund*in/Auftraggeber*in einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner*innen folgende Stornoregelungen:
wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem festgelegten Termin storniert, behält Simon*e Mai den kompletten Anspruch, sprich 100% der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.
§ 5 Höhere Gewalt
Simon*e Mai ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen z. B. insbesondere Krankheit, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
Ennepetal 1. Oktober 2022, www.tod-bunter-leben.de