Allge­meine Geschäftsbedingungen

von Simone Mai, Trauerredner*in und freier Redner*in

Simon*e Mai, In der Mirke 9, 42109 Wuppertal, begleitet Bestat­tungs­un­ter­nehmen, (Wahl)Familien oder andere Personen mit Reden bei Trauer- und Abschieds­feiern, Bestat­tungen und Beiset­zungen, Hochzeiten, Bezie­hungs­netz­wer­k­ri­tualen und Willkom­mens­feiern für Kinder.

Bei allen von Simon*e Mai zu erbrin­genden Leistungen handelt es sich um reine Dienst­leis­tungen. Die nachfol­genden Regelungen sollen das Rechts­ver­hältnis zwischen Simon*e Mai und den jewei­ligen Kund*innen/den Auftraggeber*innen soweit und gut wie möglich und insbe­sondere verständlich und verbindlich regeln.

A. Allge­meine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Simon*e Mai erbringt die Leistungen gegenüber den jewei­ligen Vertragspartner*innen/Auftraggeber*innen auf der Grundlage der nachste­henden Geschäfts­be­din­gungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  2. Geschäfts­be­din­gungen der Kund*innen/Auftraggebe*innen werden ausdrücklich nicht Vertrags­inhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Simon*e Mai diesen nicht ausdrücklich wider­sprochen hat.
  3. Im Fall von Kolli­sionen innerhalb der Vertrags­be­zie­hungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    indivi­duelle Verein­ba­rungen, Verträge
    b. Teil B. dieser allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen
    c. Teil A. dieser allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen
    d. die gesetz­lichen Regelungen.

§ 2  Änderung der AGB

Simon*e Mai behält sich das Recht vor, die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Simon*e wird den Kund*innen/Auftraggeber*innen die Änderung der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen spätestens vier Wochen vor Inkraft­treten mitteilen und diese übermitteln. Wider­spricht der*die Kund*in den geänderten Bedin­gungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungs­mit­teilung in schrift­licher Textform, dann gelten die geänderten Geschäfts­be­din­gungen als angenommen. Wider­sprechen Kund*innen/Auftraggeber*innen in schrift­licher Textform den geänderten Bedin­gungen frist­gemäß, so ist Simon*e Mai berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen in Kraft treten sollen oder zu den bishe­rigen Bedin­gungen fortzusetzen.

§ 3 Vertrags­schluss, Vertrags­ge­gen­stand, Leistungs­umfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unter­zeichnung des von Simon*e Mai unter­brei­teten Angebots durch Kund*innen/dem Auftraggeber*innen zustande.
  2. Der Umfang der von Simon*e Mai zu erbrin­genden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlos­senen Vertrag sowie den hierauf bezug­neh­menden Angaben in dem jewei­ligen Angebot an die Kund*innen/Auftraggeber*innen.
  3. Simon*e Mai darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  4. Kommt Simon*e Mai mit der geschul­deten Leistung in Verzug, so ist der*die Kund*in/Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Simon*e Mai eine von den Kund*innen/Auftraggeber*innen gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungs­er­bringung unmöglich wird.
  5. Der Leistungsort ist grund­sätzlich an dem Sitz von Simon*e Mai, wenn sich nicht etwas anderes aus der indivi­du­ellen Verein­barung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

  § 4 Preise, Zahlungs­be­din­gungen, Verzug

  1. Alle Preise sind Brutto­preise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
  2. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Erbringung der Dienst­leistung gemäß der vertrag­lichen Verein­barung lt. unter­zeich­netem Angebot.
  3. Der*die Kund*in/Auftraggeber*in gerät in Zahlungs­verzug, wenn innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet worden ist und als Unternehmen/Verbraucher*in auf diese Folge in der Rechnung hinge­wiesen worden ist. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungs­ver­zuges, insbe­sondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Simon*e Mai ausdrücklich vor.
  4. Simon*e Mai ist bei Zahlungs­verzug der Kund*innen/Auftraggeber*innen auch berechtigt, weitere Leistungen zurück­zu­be­halten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der*die Kund*in/Auftraggeber*in hat sodann keine Ansprüche mehr.

§  5 Haftung

  1. Simon*e Mai haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verur­sachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet Simon*e Mai nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Errei­chung des Vertrags­zwecks von beson­derer Bedeutung ist (Kardi­nal­pflicht).
  3. Die vorste­henden Haftungs­re­ge­lungen gelten auch für die Erfül­lungs­hel­fenden von Simon*e Mai.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Höhere Gewalt

Simon*e Mai ist von der Leistungs­pflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvor­her­ge­se­henen Ereig­nisse sowie solche Ereig­nisse, deren Auswir­kungen auf die Vertrags­er­füllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereig­nissen zählen insbe­sondere Krankheit, recht­mäßige Arbeits­kampf­maß­nahmen, auch in Dritt­be­trieben sowie behörd­liche Maßnahmen.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht den Kund*innen nur zu, wenn die Gegen­an­sprüche rechts­kräftig festge­stellt wurden, unbestritten sind oder Simon*e Mai diese schriftlich anerkannt hat.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts­be­din­gungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestim­mungen davon unberührt.

§ 8 Salva­to­rische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB‘S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
  2. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartner*innen durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaft­lichen Zweck der unwirk­samen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

B. Spezielle Regelungen

Abschieds­feier und andere Feierlichkeiten

§1 Pflichten der Kund*innen

Der*die Kund*in/Auftraggeber*in ist verpflichtet, Simon*e Mai alle notwen­digen Infor­ma­tionen, Daten und Termine für die Erbringung der Leistungen recht­zeitig (jedoch spätestens 5 Tage vor verein­barten Termin) mitzu­teilen und sich vor, während und nach der Feier verbindlich an die verein­barten Termine zu halten.

§ 2 Leistungsänderungen

  1. Bei Verän­de­rungen der Leistungen nach Vertrags­schluss, bspw. Ort des Vorge­sprächs, Ort oder Datum der Feier ist Simon*e Mai berechtigt, das Honorar entspre­chend neu zu kalku­lieren und anzupassen.

§ 3 Honorar und Zahlungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem indivi­du­ellen Angebot von Simon*e Mai an den*die Kund*in/Auftraggeber*in.
  2. Das Honorar ist generell sofort nach Erbringung der Dienst­leistung, zu 100% (ohne Abzug fällig!) und wird von Simon*e Mai direkt nach Erbringung der Dienst­leistung an die Kund*innen/Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt.

§ 4 Stornoregelung

  1. Wenn der*die Kund*in/Auftraggeber*in einen fest verein­barten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurück­tritt, treffen beide Vertragspartner*innen folgende Storno­re­ge­lungen:

    wird eine verein­barte Leistung unter 10 Wochen vor dem festge­legten Termin storniert, behält Simon*e Mai den kompletten Anspruch, sprich 100% der Rechnungs­summe ein. Eine bereits gezahlte Dienst­leistung wird nicht erstattet.

§ 5 Höhere Gewalt

Simon*e Mai ist von der Leistungs­pflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvor­her­seh­baren Ereig­nisse sowie solche Ereig­nisse, deren Auswir­kungen auf die Vertrags­er­füllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereig­nissen zählen z. B. insbe­sondere Krankheit, Natur­ka­ta­strophen, Epidemien, Pandemien, recht­mäßige Arbeits­kampf­maß­nahmen, auch in Dritt­be­trieben sowie behörd­liche Maßnahmen.

Ennepetal 1. Oktober 2022, www.tod-bunter-leben.de