Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Lovis Mai, Trauerredner*in und freier Redner*in
Lovis Mai, In der Mirke 9, 42109 Wuppertal, begleitet Bestattungsunternehmen, (Wahl)Familien oder andere Personen mit Reden bei Trauer- und Abschiedsfeiern, Bestattungen und Beisetzungen, Hochzeiten, Beziehungsnetzwerkritualen und Willkommensfeiern für Kinder.
Bei allen von Lovis Mai zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Lovis Mai und den jeweiligen Kund*innen/den Auftraggeber*innen soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.
A. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich- Lovis Mai erbringt die Leistungen gegenüber den jeweiligen Vertragspartner*innen/Auftraggeber*innen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
- Geschäftsbedingungen der Kund*innen/Auftraggebe*innen werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Lovis Mai diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten: individuelle Vereinbarungen, Verträge b. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen c. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen d. die gesetzlichen Regelungen.
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von Lovis Mai unterbreiteten Angebots durch Kund*innen/dem Auftraggeber*innen zustande.
- Der Umfang der von Lovis Mai zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an die Kund*innen/Auftraggeber*innen.
- Lovis Mai darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
- Kommt Lovis Mai mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der*die Kund*in/Auftraggeber*in nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lovis Mai eine von den Kund*innen/Auftraggeber*innen gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Lovis Mai, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
- Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
- Die Abrechnung erfolgt sofort nach Erbringung der Dienstleistung gemäß der vertraglichen Vereinbarung lt. unterzeichnetem Angebot.
- Der*die Kund*in/Auftraggeber*in gerät in Zahlungsverzug, wenn innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet worden ist und als Unternehmen/Verbraucher*in auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich Lovis Mai ausdrücklich vor.
- Lovis Mai ist bei Zahlungsverzug der Kund*innen/Auftraggeber*innen auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der*die Kund*in/Auftraggeber*in hat sodann keine Ansprüche mehr.
- Lovis Mai haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet Lovis Mai nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungshelfenden von Lovis Mai.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Das Recht zur Aufrechnung steht den Kund*innen nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Lovis Mai diese schriftlich anerkannt hat.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB‘S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
- Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartner*innen durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
B. Spezielle Regelungen
Abschiedsfeier und andere Feierlichkeiten §1 Pflichten der Kund*innen Der*die Kund*in/Auftraggeber*in ist verpflichtet, Lovis Mai alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung der Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 5 Tage vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor, während und nach der Feier verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten. § 2 Leistungsänderungen- Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Vorgesprächs, Ort oder Datum der Feier ist Lovis Mai berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
- Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot von Lovis Mai an den*die Kund*in/Auftraggeber*in.
- Das Honorar ist generell sofort nach Erbringung der Dienstleistung, zu 100% (ohne Abzug fällig!) und wird von Lovis Mai direkt nach Erbringung der Dienstleistung an die Kund*innen/Auftraggeber*innen in Rechnung gestellt.
- Wenn der*die Kund*in/Auftraggeber*in einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner*innen folgende Stornoregelungen:wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem festgelegten Termin storniert, behält Lovis Mai den kompletten Anspruch, sprich 100% der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.